Spätestens ab 1. Januar 2024 müssen die Arztpraxen in Deutschland das elektronische Rezept („E-Rezept“) verwenden.
Viele Praxen haben bereits jetzt mit der Umstellung begonnen.
Was ist das E-Rezept?
- Das E-Rezept ersetzt das bisherige Rezept in Papierform.
- Verordnete Medikamente werden jetzt nicht mehr auf ein Papierrezept gedruckt sondern elektronisch versendet.
Wie funktioniert das E-Rezept?
- In der Arztpraxis wird das e-Rezept elektronisch signiert mit dem elektronischen Heilberufeausweis des Arztes. Die Daten werden dann über die sogenannte „Telematikinfrastruktur“ (TI) übermittelt.
- Die TI verbindet Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Einrichtungen im Gesundheitswesen miteinander, sodass die Beteiligten schnell und sicher miteinander kommunizieren können.
- Die Apotheke erhält Zugriff auf das E-Rezept, wenn der Patient dort seine Versichertenkarte in ein entsprechendes Terminal steckt.
- Alternativ kann der Patient das E-Rezept mit der App „Das E-Rezept“ der Gematik einlösen. Voraussetzung dafür: ein NFC-fähiges Smartphone, eine NFC-fähige Gesundheitskarte und ein PIN der Krankenkasse.
- Weitere Möglichkeit, falls der Patient Medikamente aus einer Versandapotheke beziehen möchte: Ausdruck des Rezepts in einer speziellen Form mit QR-Code
Wie lange ist das E-Rezept gültig?
- Das E-Rezept ist 100 Tage gültig; danach wird es automatisch gelöscht.
Was wird per E-Rezept verschrieben?
- Bisher können nur verschreibungspflichtige Medikamente per E-Rezept verschreiben werden.
- Hilfsmittel wie Rollatoren oder Inkontinenzmaterial oder Blutzucker-Teststreifen werden vorläufig weiter auf Papierrezept verschrieben.
- Für Betäubungsmittel müssen weiterhin spezielle Rezeptformulare ausgestellt werden.
Bekommen auch Privatpatienten E-Rezepte?
- Das geht nur, wenn die private Krankenkasse bestimmte Services anbietet.
Hier nochmal kurz zusammengefasst die wichtigsten Punkte:
- Patienten müssen beim ersten Praxisbesuch oder Verordnungswunsch im Quartal unbedingt ihre Versichertenkarte in der Praxis vorlegen.
- Zum Abholen der Medikamente in der Apotheke muß der Patient dort seine Versichertenkarte einlesen lassen oder einem Beauftragten mitgeben.
- Die Arztpraxis benötigt die Karte nur einmal im Quartal beim ersten Kontakt, die Apotheke benötigt die Karte bei jeder Rezepteinlösung!
Und bitte geduldig sein; die Technik hat anfangs noch Tücken und die Datenleitungen sind nicht immer so schnell wie gewünscht!
Dr. Jutta Dick