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Das elektronische Rezept

Spätestens ab 1. Januar 2024 müssen die Arztpraxen in Deutschland das elektronische Rezept („E-Rezept“) verwenden.

Viele Praxen haben bereits jetzt mit der Umstellung begonnen.

Was ist das E-Rezept?

  • Das E-Rezept ersetzt das bisherige Rezept in Papierform.
  • Verordnete Medikamente werden jetzt nicht mehr auf ein Papierrezept gedruckt sondern elektronisch versendet.

Wie funktioniert das E-Rezept?

  • In der Arztpraxis wird das e-Rezept elektronisch signiert mit dem elektronischen Heilberufeausweis des Arztes. Die Daten werden dann über die sogenannte „Telematikinfrastruktur“ (TI) übermittelt.
  • Die TI verbindet Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Einrichtungen im Gesundheitswesen miteinander, sodass die Beteiligten schnell und sicher miteinander kommunizieren können.
  • Die Apotheke erhält Zugriff auf das E-Rezept, wenn der Patient dort seine Versichertenkarte in ein entsprechendes Terminal steckt.
  • Alternativ kann der Patient das E-Rezept mit der App „Das E-Rezept“ der Gematik einlösen. Voraussetzung dafür: ein NFC-fähiges Smartphone, eine NFC-fähige Gesundheitskarte und ein PIN der Krankenkasse. 
  • Weitere Möglichkeit, falls der Patient Medikamente aus einer Versandapotheke beziehen möchte: Ausdruck des Rezepts in einer speziellen Form mit QR-Code

Wie lange ist das E-Rezept gültig?

  • Das E-Rezept ist 100 Tage gültig; danach wird es automatisch gelöscht.

Was wird per E-Rezept verschrieben?

  • Bisher können nur verschreibungspflichtige Medikamente per E-Rezept verschreiben werden.
  • Hilfsmittel wie Rollatoren oder Inkontinenzmaterial oder Blutzucker-Teststreifen werden vorläufig weiter auf Papierrezept verschrieben.
  • Für Betäubungsmittel müssen weiterhin spezielle Rezeptformulare ausgestellt werden.

Bekommen auch Privatpatienten E-Rezepte? 

  • Das geht nur, wenn die private Krankenkasse bestimmte Services anbietet.

Hier nochmal kurz zusammengefasst die wichtigsten Punkte:

  • Patienten müssen beim ersten Praxisbesuch oder Verordnungswunsch im Quartal unbedingt ihre Versichertenkarte in der Praxis vorlegen.
  • Zum Abholen der Medikamente in der Apotheke muß der Patient dort seine Versichertenkarte einlesen lassen oder einem Beauftragten mitgeben.
  • Die Arztpraxis benötigt die Karte nur einmal im Quartal beim ersten Kontakt, die Apotheke benötigt die Karte bei jeder Rezepteinlösung!

Und bitte geduldig sein; die Technik hat anfangs noch Tücken und die Datenleitungen sind nicht immer so schnell wie gewünscht!

Dr. Jutta Dick

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